Betroffenheit verstehen
Branche und Unternehmensdaten prüfen. Direkte Pflichten von Anforderungen Ihrer Auftraggeber unterscheiden. Auch „noch unklar“ ist ein guter Ausgangspunkt.
Ergebnis: Klarheit darüber, was Sie als Nächstes prüfen müssen.
ELinOX · Für Handwerk & Mittelstand
Ihr Betrieb soll sicher arbeiten – und Sie sollen wissen, was wirklich nötig ist. Wir machen aus Anforderungen einen machbaren Plan für Handwerk und Mittelstand.
Verständlich beraten · Vorhandenes nutzen · Aufwand begrenzen
Pragmatisch. Bedarfsgerecht. Zielführend.
Nicht jede Anforderung braucht ein Großprojekt. Oft ist schon mehr vorhanden, als Sie denken.
Wir schauen gemeinsam auf Ihren Betrieb: Welche Regeln gelten tatsächlich? Welche Abläufe und Schutzmaßnahmen funktionieren bereits? Und wo braucht es eine gezielte Verbesserung?
Unser Ziel ist eine passende Umsetzung mit vertretbarem Aufwand. Dazu gehören klare Zuständigkeiten und eine Dokumentation, die Sie im Alltag pflegen können. Verbindliche Anforderungen und notwendige Sicherheitsmaßnahmen bleiben dabei der Maßstab.
Unsere Beratung
Branche und Unternehmensdaten prüfen. Direkte Pflichten von Anforderungen Ihrer Auftraggeber unterscheiden. Auch „noch unklar“ ist ein guter Ausgangspunkt.
Ergebnis: Klarheit darüber, was Sie als Nächstes prüfen müssen.
Datensicherung, Benutzerrechte, Updates, Dienstleister und Notfallabläufe gemeinsam sichten. Bewährte Lösungen in ein passendes Sicherheitskonzept einbinden.
Ergebnis: Eine Bestandsaufnahme, die an Ihrem Alltag anknüpft.
Risiken priorisieren, Aufgaben verteilen und die Umsetzung in überschaubare Schritte aufteilen. Wir beraten verständlich und mit Blick auf Ihre Ressourcen.
Ergebnis: Ein konkreter Plan mit Zuständigkeiten und Reihenfolge.
Abläufe und Entscheidungen so beschreiben, dass sie nachvollziehbar bleiben. Vorlagen an Ihren Betrieb anpassen und Pflegeprozesse festlegen.
Ergebnis: Nutzbare Nachweise statt Unterlagen für die Schublade.
Die Einordnung auf einen Blick
Die Tätigkeit entscheidet mit. Die Größe allein macht einen Betrieb noch nicht zur NIS2-Einrichtung. Diese vereinfachte Matrix bildet die Grundlogik des BSI-Entscheidungsbaums nach § 28 BSIG ab.
↔ Auf kleinen Bildschirmen können Sie die Matrix seitlich verschieben.
| Tätigkeit / Sonderfall | Unterhalb der mittleren Größe¹ | Mittlere Größe¹ | Große Einrichtung² |
|---|---|---|---|
| Einrichtungsart aus Anlage 1 BSIG z. B. Energie, Verkehr, Gesundheit, Wasser, digitale Infrastruktur | Regulär keine Einordnung über Größe | Wichtige Einrichtung | Besonders wichtige Einrichtung |
| Einrichtungsart aus Anlage 2 BSIG z. B. bestimmte Herstellung, Lebensmittel, Chemie, Abfall, Post | Regulär keine Einordnung über Größe | Wichtige Einrichtung | Wichtige Einrichtung |
| Keine erfasste Einrichtungsart | Regulär keine direkte NIS2-Einordnung über diese Matrix. Vertragliche Anforderungen der Lieferkette bleiben möglich. | ||
| Betreiber kritischer Anlagen | Besonders wichtige Einrichtung – unabhängig von der Unternehmensgröße. Anlagenart und maßgeblicher Schwellenwert bzw. behördliche Bestimmung gesondert prüfen. | ||
| Qualifizierte Vertrauensdienste, TLD-Registries, DNS-Diensteanbieter | Besonders wichtige Einrichtung – unabhängig von der Unternehmensgröße. | ||
| Öffentliche Telekommunikationsdienste / -netze | Wichtige Einrichtung | Besonders wichtige Einrichtung ab mittlerer Größe¹ | |
| Sonstige Vertrauensdiensteanbieter | Wichtige Einrichtung – unabhängig von der Unternehmensgröße, sofern nicht bereits besonders wichtig. | ||
¹ Mittlere Größe: mindestens 50 Beschäftigte ODER Jahresumsatz über 10 Mio. € UND Jahresbilanzsumme über 10 Mio. €. Unterhalb: beide Kriterien nicht erfüllt.
² Große Einrichtung: mindestens 250 Beschäftigte ODER Jahresumsatz über 50 Mio. € UND Jahresbilanzsumme über 43 Mio. €. Die Spalte „mittlere Größe“ gilt, wenn die große Größe noch nicht erreicht wird.
Konkrete Einrichtungsarten, Ausnahmen, Zurechnung verbundener und Partnerunternehmen sowie sektorale Sonderregeln sind im Einzelfall zu prüfen. Ein Handwerksbetrieb ist nicht allein wegen seiner Beschäftigtenzahl direkt betroffen. KRITIS ist kein Synonym für jedes große Unternehmen. Die physische Resilienz nach dem KRITIS-Dachgesetz wird gesondert betrachtet.
IT-Sicherheit und physische Resilienz gemeinsam betrachten: Das BSIG regelt die Cybersicherheit und zusätzliche Pflichten kritischer Anlagen. Das KRITIS-Dachgesetz betrifft die physische Resilienz. Ob und ab wann dessen konkrete Pflichten greifen, hängt unter anderem von der Anlagenbestimmung, den konkretisierenden Verordnungen und den gesetzlichen Anwendungsregeln ab. Wir prüfen diese Ebenen zusammen mit den jeweiligen sektoralen Vorgaben.
Grundlagen · BSI-Entscheidungsbaum · § 28 BSIG · Anlage 1 · Anlage 2 · KRITIS-Dachgesetz · Umsetzung beim BBK
Fachlicher Stand: 6. November 2026. Orientierung, keine abschließende rechtliche Einstufung.
So arbeiten wir zusammen
Sie nennen uns Eckdaten, Ziel und Zeitrahmen über das Formular. Vertrauliche Sicherheitsdetails klären wir anschließend über einen abgestimmten Kanal.
Wir betrachten vorhandene Prozesse, Schutzmaßnahmen und Nachweise. Daraus entwickeln wir den konkreten Beratungsumfang.
Sie erhalten nachvollziehbare Prioritäten und vereinbarte nächste Schritte. Die weitere Begleitung richten wir an Ihrem Bedarf aus.
ELinOX · Rühle & Rühle GbR
Beschreiben Sie uns kurz Ihr Unternehmen und Ihr Anliegen. Wir klären mit Ihnen den passenden nächsten Schritt.
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